Start zur öffentlichen Mitwirkung Zonenplan Weiher
In der öffentlichen Mitwirkung kann die Bevölkerung dem Weggiser Gemeinderat Anregungen mitteilen
Während sich die Teiländerung des Zonenplans im Gebiet Weiher noch in kantonaler Vorprüfung befindet, startet ab Februar die öffentliche Mitwirkung.
Bei der vorgesehenen Teiländerung geht es darum, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit sich bestehende und zukünftige Gewerbebetriebe in der einzigen reinen Weggiser Arbeitszone erfolgreich entwickeln können. Dabei handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Bereiche, die räumlich nahe beieinander liegen und aus diesem Grund gleichzeitig behandelt werden sollen: Im südlichen Teil wird ein Teil der bestehenden Arbeitszone in eine neue Arbeitszone 2 umgezont, in die ein verdichteteres Bauen möglich ist, im nördlichen Teil geht es um eine Verbesserung der Erschliessung von eingezontem, aber bisher noch unbebautem Gewerbeland.
Urnenabstimmung 13. Juni 2021
Die nun startende Mitwirkung ist Teil des gesamten Planungsprozesses. Der Gemeinderat bekommt damit Inputs, die er dann zusammen mit dem Bericht der kantonalen Vorprüfung in die Auflagebotschaft verarbeiten kann. Das Ziel ist, die Teilrevision Zonenplan Weiher den Weggiser Stimmberechtigten am eidgenössischen Abstimmungstermin vom 13. Juni 2021 an der Urne vorzulegen.
Die Änderungen im südlichen Teil
Im südlichen Bereich des Arbeitsgebiets Weiher ist die Firma Thermoplan AG angesiedelt. Innerhalb der bestehenden Bauzonen besteht die Absicht, die Nutzung zu optimieren und eine gesamtheitliche Entwicklung der Thermoplan aufzuzeigen. Gegenwärtig baut die Firma, die mit über 400 Mitarbeitenden die grösste Arbeitgeberin der Gemeinde darstellt, neben der Entwicklung und Produktion von Maschinen für das Gastgewerbe, ein zweites Standbein auf, die Medizinaltechnik.
Bekenntnis zum Standort Weggis
Die Firma bekennt sich ausdrücklich zum Produktionsstandort Schweiz, sie erfreut sich trotz aktuell schwierigem wirtschaftlichem Umfeld einer guten Auftragslage und beabsichtigt ihre Kapazitäten am Standort Weggis weiter auszubauen. Die Nähe aller Geschäftsfunktionen von der Verwaltung, Entwicklung, Einkauf bis zur Produktion am selben Standort ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für den Erfolg der Firma. Dabei sind kurze Kommunikationswege in allen Bereichen effektiv und zielführend. Mit neuen Bauten, die einem hohen Qualitätsstandard bezüglich konzeptionellen Abläufen wie architektonischem Ausdruck entsprechen, erreicht die Firma Thermoplan AG diese Ziele. Daher soll eine Umzonung eines Teilbereichs der bestehenden Arbeitszone in eine neue Zone eingeführt werden. Diese lässt gegenüber den heutigen Bestimmungen eine an qualitative Anforderungen geknüpfte Mehrnutzung zu.
Die Änderungen im nördlichen Bereich
Im nördlichen Bereich des Gebietes Weiher soll mit einer Arrondierung der Bauzonen eine zweckmässige Überbauung der noch unbebauten Flächen innerhalb der bestehenden Arbeitszone ermöglicht werden. Die einzuzonende Fläche wird mehrheitlich für die Erschliessung benötigt, dafür verbessert sich die Geometrie innerhalb der bestehenden, unbebauten Arbeitszone massiv. Damit hier zwei weitere Baufelder realisiert werden können, soll ein Teil der Zone für Sport- und Freizeitanlagen ausgezont und ein flächengleicher Teil von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone Weiher 1 eingezont werden. Zusätzlich wird ein Stück der Landwirtschaftszone eingezont. Nur so ist die Erschliessung der Baufelder möglich. Das einzuzonende Landwirtschaftsland wird ersetzt, indem der nördlichste Teil der Zone für Sport- und Freizeitanlagen, der zurzeit noch landwirtschaftlich genutzt und für zukünftige Sportnutzungen nicht benötigt wird, flächengleich ausgezont werden soll. Auf der verbleibenden Zone für Sport- und Freizeitanlagen bleibt ausreichend Platz für zukünftige Nutzungen wie z.B. Tennisanlagen oder ein weiteres Fussball-Trainingsfeld.
Einsichtnahme in den Planungsbericht
Der Planungsbericht, der zuhanden der kantonalen Vorprüfung gemäss § 47 PBG erstellt wurde, dient auch als Grundlage zur öffentlichen Mitwirkung. Die Frist zur öffentlichen Mitwirkung dauert noch bis 19. Februar 2021. Die Mitwirkungsakten liegen während dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website www.gemeinde-weggis.ch zur Einsicht auf. Da die Gemeindeverwaltung zurzeit aus Covid-19-Gründen ihre Türen geschlossen hat, ist vor der Einsichtnahme vor Ort eine entsprechende Anmeldung notwendig: Telefon 041 392 15 50 oder bauverwaltung@weggis.lu.ch.
red